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Voraussetzungen einer konkludenten Dienstbarkeitseinräumung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/212bbl 2015, 232 Heft 5 v. 1.10.2015

ABGB § 480, ABGB § 863

Für die konkludente Dienstbarkeitseinräumung müssen Sachverhaltselemente vorliegen, die über die bloße Duldung eines bestimmten Gebrauchs hinausgehen und auf den rechtsgeschäftlichen Willen des Belasteten im Hinblick auf die Begründung einer Dienstbarkeit als dingliches Recht schließen lassen.

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