vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Warnpflichtverletzung; Schadenersatz; Sowieso-Kosten

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/208bbl 2015, 231 Heft 5 v. 1.10.2015

ABGB § 1168a, ABGB § 1323

Bei einer Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers sind nur jene Behebungskosten durch den Werkunternehmer verursacht, die nicht auch im Falle eines rechtzeitigen Hinweises angefallen wären. Die Kosten sind jedenfalls nur bei beabsichtigter Behebung zu ersetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte