Ö-Norm B 2110 Pkt 6.4.3. und 8.2.3.3
Eintragungen in Bautagesberichten – wie etwa die Anzahl der geleisteten Regiestunden – sind Wissenserklärungen über Tatsachen. Eine durch Schweigen bestätigte Wissenserklärung im Sinn von Pkt 6.4.3. und 8.2.3.3 der Ö-Norm B 2110 ist daher widerrufbar, allerdings muss der Vertragspartner, der sich verschwiegen hat, beweisen, dass die vom Werkunternehmer verzeichneten Regiestunden unrichtig sind.