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Kostenersatz im Einlöseverfahren; Zuständigkeit

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/205bbl 2015, 230 Heft 5 v. 1.10.2015

wr BauO § 59 Abs 8, wr BauO § 136

Die Kompetenz der ordentlichen Gerichte zur Entscheidung über den Kostenersatz im Einlöseverfahren, die vor dem 1.1.2014 begründet wurde, fällt mit Geltungsbeginn der Novellierung der wr BauO mit 1.1.2014 nicht weg.

OGH, 13.05.2015, 2 Ob 216/14z

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