MRG § 3
Welches Ausmaß Verputzschäden im Bestandobjekt erreichen müssen, um – unabhängig von einer Schimmelbildung oder der Gefährdung der Statik des Hauses – als „außergewöhnlich“ und damit als ernster Schaden des Hauses gewertet werden zu können, ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen.