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Beeinspruchung von Bautagesberichten

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/206bbl 2015, 230 Heft 5 v. 1.10.2015

Ö-Norm B 2110 Pkt 6.4.3. und 8.2.3.3

Eintragungen in Bautagesberichten – wie etwa die Anzahl der geleisteten Regiestunden – sind Wissenserklärungen über Tatsachen. Eine durch Schweigen bestätigte Wissenserklärung im Sinn von Pkt 6.4.3. und 8.2.3.3 der Ö-Norm B 2110 ist daher widerrufbar, allerdings muss der Vertragspartner, der sich verschwiegen hat, beweisen, dass die vom Werkunternehmer verzeichneten Regiestunden unrichtig sind.

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