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Freizeitwohnsitz; Baukonsens; Vermietung; Ferienwohnungspauschale

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/184bbl 2015, 215 Heft 5 v. 1.10.2015

tir ROG 2011 § 17 lit b

Aus dem Gesamtsystem der Regelungen der tir BauO 2011 sowie des tir ROG 2011 betreffend Freizeitwohnsitze ergibt sich, dass die bescheidmäßige Feststellung der zulässigen Weiterverwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz voraussetzt, dass dieser Wohnsitz über einen Baukonsens verfügt.

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