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Kleingebäude; Kompostieranlage; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; freie Baumaßnahmen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/185bbl 2015, 216 Heft 5 v. 1.10.2015

tir BauO 2011 § 21 Abs 3 lit f

Kleingebäude sind nur dann bewilligungs- und anzeigefrei, wenn von ihnen keine Immissionen ausgehen. Auch ein kleineres Kompostierhäuschen (hier: mit einer Grundfläche von weniger als 10 m² und einer geringeren Höhe als 2,80 m) ist daher baubewilligungspflichtig.

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