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Sonderwidmung; Sonderfläche; Bebauungsplan; Baugrenzlinien; Begründung; Interessenabwägung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/183bbl 2015, 215 Heft 5 v. 1.10.2015

tir ROG 2006 § 27, tir ROG 2006 § 54, tir ROG 2006 § 58, tir ROG 2006 § 59 Abs 3

Die Festlegung von Baugrenzlinien, die die Bebaubarkeit einer eigens zum Zwecke der Bebauung erweiterten „Sonderfläche“ im Wesentlichen (wieder) verunmöglicht, ist ohne auf das konkrete Grundstück bezogene Begründung und Interessenabwägung rechtswidrig.

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