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Photovoltaikanlage; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; keine Ausnahme von der tir BauO

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/143bbl 2015, 178 Heft 4 v. 1.8.2015

tir BauO 2011 § 21 Abs 1 lit e

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage (hier: sechs im Boden verankerte PV-Module zu jeweils 0,99 m x 1,66 m in einer Gesamtlänge von 16,48 m) ist als bauliche Anlage baubewilligungspflichtig.

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