tir BauO 2011 § 21 Abs 1 lit e
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage (hier: sechs im Boden verankerte PV-Module zu jeweils 0,99 m x 1,66 m in einer Gesamtlänge von 16,48 m) ist als bauliche Anlage baubewilligungspflichtig.
tir BauO 2011 § 21 Abs 1 lit e
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage (hier: sechs im Boden verankerte PV-Module zu jeweils 0,99 m x 1,66 m in einer Gesamtlänge von 16,48 m) ist als bauliche Anlage baubewilligungspflichtig.