sbg ROG 2009 § 30 Abs 1 Z 2, sbg ROG 2009 § 30 Abs 31
Die einschränkenden Regelungen über die Zulässigkeit von Bauten für Zweitwohnungen bzw Apartmenthäuser zur touristischen Nutzung enthalten keine Bestimmungen, die (auch) dem besonderen Schutz der Nachbarn dienen.