WRG § 39, ABGB § 364 Abs 2
In der sachgerechten landwirtschaftlichen Nutzung eines Feldes, durch welche das Risiko einer Bodenerosion nur unmaßgeblich erhöht wird, und welche bei starken Regenfällen den Abfluss von Oberflächenwasser und Schlamm auf das unterliegenden Grundstück begünstigt, liegt regelmäßig keine unmittelbare Zuleitung oder Immission im Sinn von § 364 Abs 2 ABGB noch besteht ein Anspruch nach § 39 WRG.