ABGB § 933a, ABGB § 1489
Begehrt der Geschädigte aus dem Titel des Schadenersatzes die Kosten der Ersatzvornahme ohne dass dem Werkunternehmer eine Verbesserungsmöglichkeit
Seite 145
ABGB § 933a, ABGB § 1489
Begehrt der Geschädigte aus dem Titel des Schadenersatzes die Kosten der Ersatzvornahme ohne dass dem Werkunternehmer eine Verbesserungsmöglichkeit
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