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Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/112bbl 2015, 138 Heft 3 v. 1.6.2015

WEG 2002 § 42 Abs 1

Der Liegenschaftseigentümer (Bauträger) ist - vom Fall des § 42 Abs 4 WEG abgesehen - nicht zur Disposition über eine Anmerkung nach § 42 Abs 1 WEG befugt.

OGH, 16.12.2014, 5 Ob 186/14k

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