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Koordinierungspflicht mehrerer Werkunternehmer; „technischer Schulterschluss“

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/111bbl 2015, 137 Heft 3 v. 1.6.2015

ABGB § 1168a, ABGB § 1302

Selbst wenn eine Koordinierungsvereinbarung nicht ausdrücklich getroffen worden ist, trifft dann, wenn eine Pflicht zur Zusammenarbeit mehrerer zur Herstellung eines Werks bestellter Unternehmer besteht, jeden von ihnen - auch wenn keiner von ihnen zum Generalunternehmer

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