Art 1.1.6 KKB 2007
Das spezielle Risiko des Umkippens eines LKW hat auch dann, wenn es auf ein Nachgeben des Bodens oder einen Bedienungsfehlerzurückzuführen ist, eine andere Qualität als die vom Schutz der Kfz-Kaskoversicherung ausgeschlossenen Betriebsschäden.