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Stillschweigende Erweiterung einer Servitut durch Errichtung einer kostspieligen Anlage; Auflösung einer Servitut aus wichtigem Grund

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/33bbl 2013, 39 Heft 1 v. 22.2.2013

§§ 480, 481, 863, 914 ABGB

Die stillschweigende Erweiterung einer Servitut durch Errichtung einer kostspieligen Anlage ist bei gleichzeitiger Duldung durch den Eigentümer möglich. Sie kann aber nur vermutet werden,

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