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Keine Möglichkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage gegen Temelin

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2013/34bbl 2013, 40 Heft 1 v. 22.2.2013

§ 364 Abs 2 ABGB

Eine bloß drohende Rechtsgutverletzung rechtfertigt eine vorbeugende Unterlassungsklage nur dann, wenn ein dringendes Rechtsschutzbedürfnis dies verlangt, weil das Abwarten einer Rechtsverletzung zu einer nicht wiedergutzumachenden Schädigung führen würde.

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