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Unzulässige Abweichung von der Baubewilligung; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; unmittelbarer Täter; Bauführer; Bauherr

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/18bbl 2013, 31 Heft 1 v. 22.2.2013

§§ 124 Abs 1, 135 Abs 1 wr BauO

Für eine Abweichung von der Baubewilligung bei der Bauausführung ist der bestellte Bauführer und nicht der Bauherr als unmittelbarer Täter verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

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