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Flächenmäßige Ausnutzbarkeit des Bauplatzes; Kfz-Einstellplätze; Stiegenhaus; Dachaufbauten; Dachgauben; zugekehrte Front; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2013/19bbl 2013, 31 Heft 1 v. 22.2.2013

§§ 76 Abs 10, 80 Abs 1, 81 Abs 6, 134a Abs 1 lit b wr BauO

§ 4 Abs 6 WGG

Die Inanspruchnahme von Bodenflächen für die Herstellung von (befestigten) Kfz-Pflichtstellplätzen stellt mangels raumbildender Baumaßnahmen keine bebaute Fläche (im Sinn des § 76 Abs 10 iVm § 80 Abs 1 wr BauO) dar.

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