§§ 60 Abs 1 lit b, 62a Abs 1 Z 14, 129 Abs 10 wr BauO
Bei einem mit Schilfmatten verkleideten Metallgerüst handelt es sich um keine baubewilligungsfreie "Pergola".
Im baupolizeilichen Auftragsverfahren hat die Baubehörde zu prüfen, ob das Metallgerüst nach Entfernung der Schilfmatten als eine (nicht vorschriftswidrige) Pergola zu qualifizieren ist. Ist dies der Fall, ist der baupolizeiliche Beseitigungsauftrag auf die Beseitigung der Schilfmatten zu beschränken.