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Stützmauer; Änderung der Abflussverhältnisse

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/224bbl 2012, 266 Heft 6 v. 22.11.2012

§ 99 wr BauO

Die von einer Stützmauer bewirkte Änderung der Abflussverhältnisse wird von den Bestimmungen über die Beseitigung von Niederschlagswässern (§ 99 wr BauO) nicht erfasst.

Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht zu, dass eine Stützmauer unmittelbar entlang der gemeinsamen Grundgrenze (hier: unmittelbar entlang der Feuermauer des Nachbarhauses) verlaufen müsse.

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