§§ 5 Abs 4 lit e, 6 Abs 6 wr BauO
Erlaubt der Bebauungsplan die Nutzung einer geringen Teilfläche des "Grünland-Parkschutzgebietes" als "Bauland-Wohngebiet", liegt (noch) keine "de facto-Umwidmung" des Grünlands vor.
§§ 5 Abs 4 lit e, 6 Abs 6 wr BauO
Erlaubt der Bebauungsplan die Nutzung einer geringen Teilfläche des "Grünland-Parkschutzgebietes" als "Bauland-Wohngebiet", liegt (noch) keine "de facto-Umwidmung" des Grünlands vor.