§ 16 BTVG
§ 1396 ABGB
Schadenersatzansprüche und Gewährleistungsrechte des Bauträgers gegen den Dritten (Generalunternehmer) gehen bei verlangter Abtretung
§ 16 BTVG
§ 1396 ABGB
Schadenersatzansprüche und Gewährleistungsrechte des Bauträgers gegen den Dritten (Generalunternehmer) gehen bei verlangter Abtretung