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Erforderlichkeit der Bestätigung einer Anzeige nach dem tir GVG; Zustimmungserfordernisse eines Berechtigten aus einem einverleibten Veräußerungsverbot bei Veräußerung der Liegenschaft

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/162bbl 2012, 185 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 25a Abs 2 tir GVG 1996

§ 94 Abs 1 Z 3 und 4 GBG

Die Bestätigung der Anzeige nach § 25a Abs 2 tir GVG bedarf nach der Beurteilung der Behörde einer Rechtskraftbestätigung oder einer Bestätigung der weiteren Unanfechtbarkeit.

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