§ 24 Abs 3 vlbg BauG 2001
§§ 415, 416, 418 ABGB
Bei geringfügiger Überbauung der Grundgrenze erwirbt der Bauführer Alleineigentum am Bauwerk und an der überbauten Fläche des Nachbargrundstückes.
§ 24 Abs 3 vlbg BauG 2001
§§ 415, 416, 418 ABGB
Bei geringfügiger Überbauung der Grundgrenze erwirbt der Bauführer Alleineigentum am Bauwerk und an der überbauten Fläche des Nachbargrundstückes.