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Abwässer; Kanalanschlusspflicht; Ausnahmen; schadlose Entsorgung nach dem Stand der Technik

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/139bbl 2012, 174 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 7 Abs 1 lit a tir KanalisationsG 2000

Das Vermischen der häuslichen Abwässer mit der Gülle und die Aufbringung auf landwirtschaftlichen Flächen kann nicht als schadlose Entsorgung nach dem Stand der Technik qualifiziert werden.

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