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Freizeitwohnsitze; Verwaltungsstrafbescheid; Spruch

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/138bbl 2012, 173 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 12 Abs 8 und 10 tir ROG 2006

Das gesetzliche Tatbild erfordert nicht, dass die Personen, denen Räumlichkeiten als Freizeitwohnsitze überlassen wurden, namentlich im Verwaltungsstrafbescheid genannt werden.

VwGH 10.4.2012, 2010/06/0097

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