§ 13 Abs 1 stmk BauG 1995
Bei § 13 Abs 1 stmk BauG kommt es auf den Abstand des Gebäudes und nicht - wie bei § 13 Abs 2 stmk BauG - auf den Abstand von der Gebäudefront an.
Ein Stiegenhaus als Teil des Gebäudes hat den erforderlichen Gebäudeabstand einzuhalten.