§§ 26, 27 Abs 1 und 3 stmk BauG 1995
§§ 41, 69 AVG
Dem (Teil-) Verlust der Parteistellung kann nicht durch einen Wiederaufnahmeantrag nach § 69 Abs 1 AVG begegnet werden.
§§ 26, 27 Abs 1 und 3 stmk BauG 1995
§§ 41, 69 AVG
Dem (Teil-) Verlust der Parteistellung kann nicht durch einen Wiederaufnahmeantrag nach § 69 Abs 1 AVG begegnet werden.