§§ 4 Z 3, 38 Abs 2 Z 1 und Abs 6 stmk BauG 1995
Ob Abweichungen von der erteilten Baubewilligung als geringfügig zu beurteilen sind oder nicht, ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung nur der Baubehörde zukommt.
§§ 4 Z 3, 38 Abs 2 Z 1 und Abs 6 stmk BauG 1995
Ob Abweichungen von der erteilten Baubewilligung als geringfügig zu beurteilen sind oder nicht, ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung nur der Baubehörde zukommt.