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Gittermast; Ortsbild

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giesebbl 2012/126bbl 2012, 169 Heft 4 v. 1.8.2012

§ 56 Abs 1 nö BauO 1996

Ein Gittermast (hier: in der Höhe von 22,5 m) widerspricht nicht schon alleine wegen einer abweichenden Höhe von der umliegenden Bebauung dem Ortsbild.

VwGH 16.3.2012, 2009/05/0237

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