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Gebäudehöhe; Gebäudeumriss; Stiegenhäuser; Aufzugstriebwerksräume; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2012/12bbl 2012, 32 Heft 1 v. 15.2.2012

§§ 69, 81 Abs 2, 6 und 7, 107 Abs 1, 134a Abs 1 wr BauO

Die in § 81 Abs 6 letzter Satz wr BauO ausdrücklich nur für Dachgauben vorgesehene Beschränkung für Überschreitungen des Gebäudeumrisses kann nicht mittels eines Größenschlusses auch auf Aufzugtriebwerksräume und Stiegenhäuser übertragen werden.

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