§§ 7, 85 wr BauO
Eine Störung des Ortsbildes (hier: durch eine beleuchtete Werbeanlage) tritt nicht schon dann ein, wenn durch die Baulichkeit keine "positive Akzentuierung" im Stadtbild eintritt.
VwGH 6.9.2011, 2009/05/0095
§§ 7, 85 wr BauO
Eine Störung des Ortsbildes (hier: durch eine beleuchtete Werbeanlage) tritt nicht schon dann ein, wenn durch die Baulichkeit keine "positive Akzentuierung" im Stadtbild eintritt.
VwGH 6.9.2011, 2009/05/0095