§§ 85 Abs 3, 134a Abs 1 wr BauO
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf Gewährleistung einer bestimmten Belüftung des Grundstückes für das eigene Gebäude zu.
VwGH 6.9.2011, 2008/05/0142
§§ 85 Abs 3, 134a Abs 1 wr BauO
Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht auf Gewährleistung einer bestimmten Belüftung des Grundstückes für das eigene Gebäude zu.
VwGH 6.9.2011, 2008/05/0142