Zusammenfassung: Die Überlassung von Arbeitnehmern ist ein dreipersonales Verhältnis, das zahlreiche Haftungsfragen aufwirft. Da in der Bauwirtschaft mit der Auftraggeberhaftung zudem eine besondere Haftungsbestimmung besteht, entstehen bei der Überlassung von Bauarbeitern weitere Rechtsfragen, die sich in anderen Branchen nicht stellen.
Schlagworte: Arbeitskräfteüberlassung • Auftraggeberhaftung • Haftung