Zusammenfassung: Das Tiroler Raumordnungsgesetz wurde durch die TROG-Novelle 2011 umfangreichen Änderungen unterworfen, von denen das neue System der Bebauungsplanung, die Einführung eines elektronischen Flächenwidmungsplans und die neu gestaltete Entschädigungsregelung bei Widmungsänderungen besonders hervorzuheben sind. Darüber hinaus kam es zu zahlreichen weiteren Neuerungen, die sich beispielsweise auf die Zulässigkeit von Freizeitwohnsitzen oder auf die Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau beziehen. Des Weiteren wurden aus verfahrensökonomischen Gründen zahlreiche verfahrensrechtliche Änderungen vorgenommen. Der mit der Novelle bestehende Rechtsbestand wurde als TROG 2011 wiederverlautbart.