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Reihenhaus; Ortsbild; Bebauungsrichtlinien; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtKarim Giesebbl 2012/1bbl 2012, 25 Heft 1 v. 15.2.2012

§ 21 Abs 2 bgld BauG 1997

Die Einwendung des Nachbarn, dass die Errichtung von Reihenhäusern nach den Bebauungsrichtlinien unzulässig sei, betrifft schönheitliche Aspekte bzw das Ortsbild.

Auf die Wahrung schönheitlicher Aspekte bzw die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Ortsbild kommen Nachbarn keine subjektiv-öffentliche Rechte zu.

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