§ 17 Abs 1 krnt BauO 1996
§ 2 krnt OrtsbildpflegeG 1990
Bei der Beurteilung, ob ein Bauvorhaben (hier: Werbeanlage) in Widerspruch zum Ortsbild steht, kommt es auf die Dauer einer Sichtbeziehung (zB bei Insassen vorbeifahrender Autos) nicht an.
§ 17 Abs 1 krnt BauO 1996
§ 2 krnt OrtsbildpflegeG 1990
Bei der Beurteilung, ob ein Bauvorhaben (hier: Werbeanlage) in Widerspruch zum Ortsbild steht, kommt es auf die Dauer einer Sichtbeziehung (zB bei Insassen vorbeifahrender Autos) nicht an.