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Umfang von Verkehrssicherungspflichten

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/208bbl 2011, 290 Heft 6 v. 24.11.2011

§ 1295 ABGB

Verkehrssicherungspflichten werden eingehalten, wenn dem geltenden Standard (hier: einer Türanlage) durch zumutbare Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten entsprochen wird. Die laufende Adaptierung an den höchstmöglichen Sicherheitsstandard wird ohne gegenteilige Vereinbarung nicht geschuldet.

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