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Haftung des Versicherers bei Frostschäden an Leitungen

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/206bbl 2011, 290 Heft 6 v. 24.11.2011

§§ 6, 61 VersVG

Ein Frostschaden an einer vom Versicherungsnehmer viele Jahre vor Abschluss des Versicherungsvertrages selbst - nicht ganz den Ö-Normen entsprechend - verlegten Wasserleitung gilt nicht als vom Versicherungsnehmer grob fahrlässig herbeigeführt.

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