vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Falsch positionierte Rohrdurchführungen; Gewährleistung; Selbstverbesserung; Verbesserungsvorrang

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/202bbl 2011, 287 Heft 6 v. 24.11.2011

§§ 932, 1155, 1168 ABGB

Der Werkbesteller kann auch dann, wenn er dem Werkunternehmer keine Verbesserungsmöglichkeit eröffnet, sondern vielmehr die Sache selbst oder durch einen Dritten verbessern lässt, jedenfalls jene Kosten begehren, die der Werkunternehmer hätte aufwenden müssen, wenn ihm die im Gesetz grundsätzlich vorgesehene Verbesserungschance eingeräumt worden wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!