§ 364 ABGB
Dem Eigentümer eines Superädifikats steht schon wegen des Eigentums am Bauwerk der Rechtsschutz nach § 364 Abs 2 ABGB zu.
OGH 28.6.2011, 9 Ob 29/11x
§ 364 ABGB
Dem Eigentümer eines Superädifikats steht schon wegen des Eigentums am Bauwerk der Rechtsschutz nach § 364 Abs 2 ABGB zu.
OGH 28.6.2011, 9 Ob 29/11x