§ 885 ABGB
Der Vertrag über den Erwerb eines noch unbestimmten Anteiles an einer Liegenschaft zum Zwecke der Begründung von Wohnungseigentum ist ein als Punktation anzusehender Interimsvertrag, der wie ein Kaufvertrag beurteilt werden muss.
OGH 21.6.2011, 1 Ob 106/11 m