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Fürsorgepflicht Werkbesteller; Sorgfaltspflicht Werkunternehmer; Baustellengerüst

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/165bbl 2011, 242 Heft 5 v. 23.9.2011

§ 1169 ABGB

Der Werkunternehmer, der auf Grund seiner Sachkenntnis wissen muss, dass seine Arbeitsstätte gefährlich ist, darf um deren Sicherheit nicht vollkommen sorglos sein. Auch er muss sich vor Beginn der Arbeiten von den Sicherungsvorkehrungen überzeugen und nötigenfalls den Besteller zu den nötigen Maßnahmen veranlassen.

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