§ 924 ABGB
Bei zwei getrennten Leistungen und Vertragsverhältnissen dasselbe Bauwerk betreffend hat der Kläger zu beweisen, aus welcher der beiden ein später aufgetretener Mangel des Bauwerks resultiert.
OGH 12.4.2011, 4 Ob 234/10f
§ 924 ABGB
Bei zwei getrennten Leistungen und Vertragsverhältnissen dasselbe Bauwerk betreffend hat der Kläger zu beweisen, aus welcher der beiden ein später aufgetretener Mangel des Bauwerks resultiert.
OGH 12.4.2011, 4 Ob 234/10f