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Bebauungsplan; Bezugspunkt für die Berechnung der Wandhöhe; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giesebbl 2011/159bbl 2011, 238 Heft 5 v. 23.9.2011

§ 25 Abs 3 lit c tir BauO 2001

§ 61 Abs 6 letzter Satz tir ROG 1997

Bebauungsplan Innsbruck Nr HÖ-B1

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