§§ 364 Abs 2, 413 ABGB
§§ 39, 41 WRG
Der nachbarrechtliche Unterlassungsanspruch nach § 413 ABGB hängt nicht davon ab, dass es sich um eine nach § 364 Abs 2 S 1 ABGB unzulässige Einwirkung handelt.
§§ 364 Abs 2, 413 ABGB
§§ 39, 41 WRG
Der nachbarrechtliche Unterlassungsanspruch nach § 413 ABGB hängt nicht davon ab, dass es sich um eine nach § 364 Abs 2 S 1 ABGB unzulässige Einwirkung handelt.