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Enteignungsentschädigung; Vorteilsausgleich

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2011/138bbl 2011, 184 Heft 4 v. 1.8.2011

§§ 4 ff EisbEG

§§ 60, 63, 117 f WRG

Bei der Ermittlung der Enteignungsentschädigung sind nur Werterhöhungen aufgrund von Projektvorteilen im engsten Sinn des Wortes zu berücksichtigen, allgemeine Planungsgewinne scheiden aus.

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